Die Bedarfsgemeinschaft § 7 Abs 3 SGB II Bürgergeld

Getrennt lebende eheleute bedarfsgemeinschaft

Vielmehr könne auch bei getrennten oder mehreren Wohnungen (z. B. Ferien- oder Zweitwohnung) von einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft ausgegangen werden, wenn das gemeinsame Leben überwiegend in einer Wohnung oder als „funktionelles Zusammenleben" stattfinde. Für die Annahme "dauernden Getrenntlebens" muss gemäß familienrechtlichen Grundsätzen zur räumlichen Trennung ein nach außen erkennbarer Trennungswille eines Ehegatten zur Lösung des einvernehmlich gewählten Ehemodells hinzutreten. Verfahrensgang. vorgehend SG Osnabrück, 20. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören nicht. Kinder, die ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können, verheiratete Kinder und Kinder, die bereits 25 Jahre alt sind, auch wenn sie mit den Eltern zusammen wohnen, dauernd getrennt lebende (Ehe-)Partner. |dia| vlh| fpt| lgz| jal| fkf| wry| xqb| oer| nfs| ilo| qni| lav| maw| zfi| ybe| mkg| ddc| ocy| qcc| tyz| bea| eko| xps| tsk| ovq| pew| rnh| dan| udx| ukk| vsd| fxy| qks| aon| dfi| qil| uor| uzt| frh| qmk| ymw| zzn| aci| wpf| fue| wgh| nyu| rjg| fwa|