Gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrags
Wenn Sie steuerliche Verluste haben, diese aber mangels ausreichendem Einkommen nicht verrechnen können, müssen Sie eine gesonderte Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beim Finanzamt einreichen. Nur so verhindern Sie den Verlust Ihrer Verluste.
Zweck der Feststellung: Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist relevant für Unternehmen, die Verluste aus vergangenen Jahren in ihrer aktuellen Steuererklärung geltend machen möchten. Hierdurch können sie ihre Steuerlast reduzieren, da der Verlustvortrag zu einer Verminderung des zu versteuernden Einkommens führt.
Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ist ein Steuerbescheid, der dazu dient, den noch nicht ausgeglichenen Verlust aus vergangenen Jahren festzustellen. In dem Bescheid wird der verbleibende Verlustvortrag für das jeweilige Steuerjahr ermittelt und festgesetzt.
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